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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 6 S 56.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1388
OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 6 S 56.15 (https://dejure.org/2016,1388)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2016 - 6 S 56.15 (https://dejure.org/2016,1388)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 6 S 56.15 (https://dejure.org/2016,1388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 82 Abs 1 GG, § 42 Abs 1 GGO, § 46 Abs 1 GGO
    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Ausfertigung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten; Vertraulichkeitsinteressen; Ausfertigungsverweigerung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 82 Abs 1 GG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 42 Abs 1 GGO, § 46 Abs 1 GGO
    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Verwaltungsrechtsweg; Einstweilige Anordnung; Fehlender Anordnungsgrund; Vorwegnahme der Hauptsache; Anordnungsanspruch (verneint); Ausfertigung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten; Ausfertigungsprüfung; Verfassungsrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundespräsidenten zur Ausfertigung von Gesetzen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch der Presse: Bundespräsident muss nicht über Bedenken informieren

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundespräsidenten zur Ausfertigung von Gesetzen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundespräsidenten zur Ausfertigung von Gesetzen

  • tagesspiegel.de (Pressemeldung, 11.02.2016)

    Informationsfreiheit: Joachim Gauck ist über alle Zweifel erhaben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundespräsidenten zur Ausfertigung von Gesetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundespräsident ist Presse gegenüber nicht zur Auskunft über Ausfertigung von Gesetzen verpflichtet - Für Entscheidungsfindung des Bundespräsidenten besteht schutzwürdiges Vertraulichkeitsinteresse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1753
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 6 S 56.15
    Hierzu bedarf es der konkreten Darlegung, warum er gerade die angefragten Auskünfte für eine effektive Presseberichterstattung benötigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - juris).(Rn.12).

    Die Presse kann ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion vielmehr nur wahrnehmen, wenn an den Eilrechtsschutz in Auskunftsverfahren auch hinsichtlich der Aktualität einer Berichterstattung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 30).

  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 6 S 56.15
    Der Antragsteller hat weder im erstinstanzlichen Verfahren noch mit seiner Beschwerde hinreichend deutlich gemacht, warum seine unter 1., 2. und 4. gestellten Anfragen zur Ausfertigungsprüfung des Betreuungsgeldgesetzes, nachdem dieses von dem Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 21. Juli 2015 (1 BvF 2/13) wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt und auch keine Übergangsregelung angeordnet worden ist, eine solche Eile zukommt, dass hierüber nur im Wege einstweiligen Rechtsschutzes, zumal unter Vorwegnahme der Hauptsache, entschieden werden kann.
  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 6 S 56.15
    Zu den verfassungsrechtlichen Streitigkeiten, die von der Rechtswegzuweisung des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO ausgenommen sind, gehören in der Regel nur solche Prozesse, die die Rechtsbeziehungen von Verfassungsorganen oder am Verfassungsleben beteiligten Organen zueinander betreffen, nicht hingegen Streitigkeiten zwischen dem Bürger und dem Staat, selbst wenn ein Verfassungsorgan daran beteiligt ist und über Verfassungsrecht gestritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976 - VII C 71.75 - BVerwGE 51, 69, zitiert nach juris Rn. 14; Ehlers/Schneider in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2015, § 40 Rn. 136; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, § 40 Rn. 189 f. jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 14.10.2022 - 27 K 285.21

    Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben

    Auch soweit der Kläger sein Auskunftsbegehren gegen den Bundespräsidenten selbst richtet, ist der Streitgegenstand des hier geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruchs nicht das verfassungsrechtliche Handeln des Bundespräsidenten bei der Ausübung des Begnadigungsrechts nach Art. 60 Abs. 2 GG als solches, sondern die Frage, ob er hierüber zur Auskunft verpflichtet ist, und damit nicht materielles Verfassungsrecht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2016 - OVG 6 S 56.15 - juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 24. November 2015 - VG 27 L 179.15 - amtl. Abdr., S. 7 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2016 - 6 S 29.16

    Presse kann Auskunft vom Auswärtigen Amt über die rechtliche Einschätzung des

    dd) Soweit sich die Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Senats zum presserechtlichen Auskunftsanspruch über die Ausfertigung von Bundesgesetzen durch den Bundespräsidenten beruft (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Februar 2016 - OVG 6 S 56.15 - juris), lässt sie außer Acht, dass eine Veröffentlichung der vorbereitenden Erwägungen aus der verfassungsrechtlichen Prüfung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten dessen Integrationsfunktion in Frage stellen würde.
  • VG Berlin, 15.10.2020 - 2 K 181.19

    Informationsfreiheit: abgelehntes Einsichtsrecht in Glückwunschtelegramme des

    Auflage 2005, § 62 Rn. 42 ff.) ist unmittelbarer Ausfluss seiner Stellung als Staatsoberhaupt und entzieht sich einer Zuordnung zur Exekutive, Legislative oder Judikative (zum Presserecht s. VG Berlin, Beschluss vom 24. November 2015 - VG 27 L 179.15 - EA S. 11 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2016 - OVG 6 S 56/15 - NVwZ 2016, 950 Rn. 11 ff., und Beschluss vom 22. September 2020 - VG 27 L 243/20 - EA 4 f.).
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